Ansicht umschalten
Avatar von Exoteriker
  • Exoteriker

mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.2011

Die Reihenfolge der Grundrechte gibt keine Prioritätsreihenfolge an

jens lambert schrieb am 21.01.2018 21:43:

Ich möchte mit der kleinen Aufzählung nur verdeutlichen das die Väter und Mütter des GG sehr wohl eine Abwägung getroffen haben welches Grundrecht vor einem anderen, im Falle von konfligierenden Grundrechten, priorisiert wird.

Nein. Die Reihenfolge gibt keine Priorität an. Das wäre auch unsinnig, denn ein Grundrecht, das im Konfliktfall vor einem anderen Recht vollkommen zurücktritt, ist kein Grundrecht.

Zur Auflösung von Grundrechtskonflikten gibt es das Prinzip der praktischen Konkordanz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Praktische_Konkordanz

Es sorgt dafür, dass nie ein Grundrecht komplett hinter ein anderes zurücktreten muss.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.01.2018 10:31).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten