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  • Exoteriker

mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.2011

Re: Ihre Einschätzung des Grundgesetzes ist falsch, Frau Gärtner!

Jerry Tomcat schrieb am 22.01.2018 01:55:

Selbstverständlich geht das.

Nein, es geht nicht. Bei einer Priorisierung verlieren die niedriger priorisierten Rechte den Status des Grundrechts.

Nehmen wir mal "Recht auf Eigentum", und "Recht auf körperliche Unversehrtheit" an.

Wie würdest du die priorisieren? Priorisierst du die körperliche Unversehrtheit höher, dann dürfte *nie* zur Durchsetzung des Rechts auf Eigentum in die körperliche Unversehrtheit andere Leute eingegriffen werden. Dir klaut jemand die Brieftasche, du rennst hinterher und packst den Dieb, der fällt auf die Fresse, und schwups wärst du wegen Körperverletzung dran.

Andersherum priorisiert würde die körperliche Unversehrtheit immer hinter das Eigentumsrecht zurücktreten. Jemand klaut dir einen Euro; du rennst im hinterher und schlägst ihm mit einer Eisenstange auf den Schädel, um die Flucht zu beenden. Wäre in dem Fall kein Problem, denn Eigentum wiegt schwerer als körperliche Unversehrtheit.

Und selbstverständlich ist dann, wenn 1 mit 1+X kollidiert, 1 dem 1+X vorzuziehen. Du willst hoffentlich nicht so schlimm formulieren wollen, daß alle 1+X mit 1 konfligieren und daher immer 1 gilt. Tip: schreib einfach in 1 etwas rein, was nicht mit anderen 1+X konfligiert...

Das ist schon bei äußerst simplen Konstruktionen nicht mehr möglich.

Das ist eine Meinung und nirgendwo im GG fixiert.

Es ist eine Methode, um Grundrechtskonflikte aufzulösen, ohne eine Priorisierung - die man nicht verwenden kann, da man ansonsten nur ein Grundrecht und einen Haufen untergeordneter Nichtgrundrechte hätte - anzuwenden.

Und in der Praxis ist sowas wie Konkordanz selbstverständlich unmöglich, denn wenn sich Gesetze widersprechen (und das tun die Grundrechte nun mal) und es keine Prioritätsregel gibt, so muß eine Entscheidung pro x und contra y getroffen werden.

Man kann auch x und y sinnvoll und im erforderlichen Maß beschränken, dass keines der beiden Rechte seinen Status als Grundrecht verliert.

Man kann nicht einerseits behaupten, Forschung & Lehre seien frei, und im nächsten Satz behaupten, die Freiheit der Lehre entbinde nicht von der Treue zur Verfassung. (Art.5 Abs.3).

Doch. Der Staat kann keine lehrbeschränkenden Gesetze machen, die zusätzlich zur Verfassung gelten.

Wer behauptet, es gäbe eine freie Meinungsäußerung, kann nicht gleichzeitig Sätze verbieten wie: "Ich bin der Meinung, daß man alle XY vergasen sollte" .

Doch, das ergibt sich aus dem Schutz der Menschenwürde.

Tatsächlich wurde GEGEN freie Meinungsäußerung und FÜR das Recht auf persönliche Ehre entschieden.

Tja, ohne das Recht auf Satisfaktionsforderung muss man dem Beleidigten einen anderen Weg geben, sein Ansehen zu verteidigen.

Nicht vergessen: Der erste Verfassungzusatz der USA stammt aus einer Zeit, in der es Gang und Gebe war, Satisfaktion mit der Waffe zu fordern. Sicher, die Rede ist frei, aber wer einer solchen Aufforderung nicht nachkommt - oder seine Behauptungen zurücknimmt -, der wurde allgemein als feiger lächerlicher Dampfplauderer angesehen.

George Mason hat schon sehr darauf geachtet, daß seine Amendments sich nicht in die Quere kommen.

Was in dem Fall noch relativ einfach war, denn die zehn Zusätze sind kurz und beziehen sich auf verschiedenste Aspekte.

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