Im islamischen Recht werden drei Arten von Kuffār unterschieden:
· Dhimmis, die mit eingeschränkten Rechten unter islamischer Herrschaft leben.
· Ḥarbīs, die ohne Rechte, auch ohne Recht auf Leben, außerhalb des islamischen Herrschaftsgebiets leben.
· Musta'mins, denen durch einen zeitweiligen Schutzvertrag (Amān) ähnliche Rechte gewährt werden wie den Dhimmis, damit sie das islamische Herrschaftsgebiet betreten können. Der Status des Musta'min ist immer zeitlich begrenzt.
>https://de.m.wikipedia.org/wiki/K%C4%81fir
So dürfte sich der Genosse Mohammed Diaa die islamisierte Zukunft Deutschlands vorstellen. Es soll also zu genau der Hölle werden, aus der er angeblich floh…