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  • Exoteriker

mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.2011

Schon immer.

Frank_Drebbin schrieb am 24.01.2018 18:52:

Seit wann kann man in unserem Rechtssystem Rechtsbrüche Anderer als Entschuldigung nennen?

Schon immer, §17 StGB. Man muss es nur überzeugend rüberbringen. Zumindest die Minderung der Strafe kann man erreichen, selbst wenn der Irrtum vermeidbar gewesen wäre.

Wird ein von Spaniern mit dem Christentum auf den Lippen ermordeter Indianer weniger tot, weil Jesus DAS nicht befohlen hat?

Nö. Aber zumindest hat man aufgehört, Ureinwohner umzubringen. Unter anderem weil es keine solche Anweisung dazu gab. Wenn es dort irgendwo den Satz "Du sollst den Heiden die Rübe runtermachen." gäbe, dann gäb's heute keine Ureinwohner in Reservaten, sondern einfach keine (unkonvertierten) Ureinwohner.

Abgesehen davon, was machen eigentlich Waffensegner und Militärgeistliche

Die machen das, was JvN z.B. in Mt 7,21 beschrieben hat.

Wer mit Einem Finger auf Andere zeigt, zeigt mit drei Fingern auf sich selber........

Sind wir jetzt schon bei formelhaften Wendungen und altbackenen Pseudoweisheiten?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.01.2018 19:20).

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