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  • /Rak

mehr als 1000 Beiträge seit 26.10.2001

Der Justiziar von heise ist noch im Urlaub?

Eine Wahlfälschung ist nicht nur eine kleine Ordnungswidrigkeit, sondern eine ausgewachsene Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann. Und dazu zählt auch das Wählen durch Unbefugte, siehe StGB §107a
"(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt."

Man kann er durch diese Straftat dann auch als Nebenfolge sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht verlieren.

Dazu kommt noch, dass sich der Wahlberechtigte nicht nur eventuell, sondern ganz eindeutig strafbar macht, wenn er bei der Briefwahl bewusst unwahre Angaben an Eides statt macht. Hier drohen dann bis zu drei Jahren Haft.

Daneben könnte man den Artikel auch als Aufruf zur Begehung einer Straftat sehen, d. h. der Autor riskiert hier u. a. mit seinem Bekenntnis zur gerade begangenen Straftat mal eben ein paar Jahre Jahre Knast...oder zumindest eine ordentliche Geldstrafe.

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