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  • IAAL

408 Beiträge seit 19.04.2006

Re: Wahlrecht für Kinder

Jugendstrafrecht ist eine Erleichterung und eine angemessene Anpassung an den Entwicklungsstand. Außerdem gilt da noch mehr als im Erwachsenenstrafrecht der Erziehungs- und Wiedereingliederungsgedanke.

Also Finger weg vom Jugendstrafrecht.

Da der Vorschlag ist, Kinder durch die Eltern an einer Wahl teilnehmen zu lassen, wäre konsequente Forderung übrigens gewesen, die Eltern für Straftaten der Kinder zu belangen.

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