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  • MZC

mehr als 1000 Beiträge seit 13.03.2000

Im Gesetz geht es um Dokumente und nicht die Geschlechtsangleichung

In dem Gesetz geht es um den Eintrag in Dokumente, nicht darum, ob Jugendliche schon eine Geschlechtsangleichung vornehmen können und wie. Weshalb in diesem Zusammenhang auch die Verwendung von Doppel-Namen neu geregelt wurde.

Die ganze Diskussion hier geht aber, wie ihre Argumentation, über die medizinische Angleichung. Es scheint, als hätte niemand sich die Mühe gemacht, überhaupt zu verstehen, um was es in dem Gesetz geht - was für mich sehr typisch für heutige Diskussionen ist.

Und ja, auch ich würde hier einwenden, das man wirklich sicherstellen sollte, das gerade junge Menschen nicht aus falschen Motiven eine solche Gechlechtsangleichung - vor allem wenn es um operative Eingriffe geht - vornehmen.

Das gilt für mich ebenso, wenn es z.B. um Schönheits-Ops geht, wo sich junge Mädchen große Brüste und junge Männer große Penise per OP wünschen (letzteres ist in den USA immer beliebter).

Am Ende ist es aber so, das die Betroffengruppe sehr klein ist und auch bleibt (allen "Moden" zum trotz). Derzeit gibt es ca. 2.500 solcher Geschlechtsangleichungen (davon 2.000 Transfrauen und 500 Transmänner) und davon ca. 130 bei Menchen im Alter von 15 bis 20 Jahren. Um das Mal in Relation zu stellen, 1 Angleichung auf ca. 30.000 Personen in dem Alter von 15 bis 20.

Und die Erfahrung aus Ländern, in denen es die Möglichkeit solcher Angleichungen schon länger gibt (z.B. Indien, Iran, Island, Argentinnien, Thailand etc.) zeigen, das diese Zahl sich auch dann nicht sonderlich ändert.

Also: viel Aufregung um nichts.

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