Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

601 Beiträge seit 15.08.2023

Re: Die Ausnahme im Kriegsfall würde sich erübrigen, wenn

Das sollte auch bedacht und berücksichtigt werden, falls es doch zu einer Wiedereinführung der Wehrpflicht kommen sollte. Wenn dann sollten alle gleich behandelt werden

Bewerten
- +
Ansicht umschalten