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  • varadi

117 Beiträge seit 17.04.2021

Re: "Erleichtert" und noch eine Frage

Luc Mareau schrieb am 12.04.2024 17:18:

Wenn ich das hier überall lese "Änderungen des Geschlechtseintrages werden erleichtert", das hört sich nach ein bisschen Entgegenkommen an. De facto ist das eine komplette Aufhebung der Unterscheidung der Geschlechter, also nicht im Sinne von Diskriminierung, sondern Geschlechter werden in eine völlige Bedeutungslosigkeit überführt. Der Feminismus dürfte damit auch obsolet geworden sein, denn was sollen Frauenrechte jetzt noch sein?

Jetzt noch die Frage: Es ist immer die Rede davon, wie der Vorname gewechselt werden darf. Im Gesetzesentwurf, den ich mal gelesen habe, war auch immer davon ausgegangen, dass die geschlechtswechselnde Person auch den Namen ändern möchte. Aber wie steht es damit, wenn man den Namen gar nicht wechseln möchte? Geschlecht wechseln ja, aber den alten Namen behalten? Geht das oder ist man zu einem Wechsel zu einem passenden Namen verpflichtet?

Ich hatte nämlich ernsthaft überlegt, für eine Weile mal Frau-Sein auszuprobieren. Ein Namenswechsel wäre dabei natürlich schon deutlich umständlicher als nur eine Änderung des Personenstandes.

Auf der Internetseite des BMFSFJ steht zu den Vornamen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

"Eine Änderung des Vornamens ist im Regelfall, aber keineswegs immer notwendig. Mit ihrer Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags hat die Person die Vornamen zu bestimmen, die sie zukünftig führen will. Die Vornamen müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Entspricht der bisher von der Person geführte Vorname dem gewählten Geschlechtseintrag, so kann der bisherige Vorname beibehalten werden."

Es sieht so aus, dass man den Vornamen nur behalten darf, wenn er beiden Geschlechtern zugeordnet werden kann. Aber keine Ahnung, wer das bestimmt, vermutlich der Standesbeamte?

Ihre Frage nach der zukünftigen Bedeutung der Geschlechter übergeht das BMFSFJ übrigens, indem darauf verwiesen wird, dass in anderen Bereichen (Quoten, Sport, Gefängnisse etc.) alles bleibt wie ist. Wenn sich eine genderfluide Identität durchsetzt, wozu dieses Gesetz ein Schritt sein kann, wird sich diese Frage jedoch weiterhin stellen.

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