Ansicht umschalten
Avatar von Luc Mareau
  • Luc Mareau

mehr als 1000 Beiträge seit 25.09.2006

Re: "Erleichtert" und noch eine Frage

varadi schrieb am 12.04.2024 18:45:

Auf der Internetseite des BMFSFJ steht zu den Vornamen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

"Eine Änderung des Vornamens ist im Regelfall, aber keineswegs immer notwendig. Mit ihrer Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags hat die Person die Vornamen zu bestimmen, die sie zukünftig führen will. Die Vornamen müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Entspricht der bisher von der Person geführte Vorname dem gewählten Geschlechtseintrag, so kann der bisherige Vorname beibehalten werden."

Es sieht so aus, dass man den Vornamen nur behalten darf, wenn er beiden Geschlechtern zugeordnet werden kann. Aber keine Ahnung, wer das bestimmt, vermutlich der Standesbeamte?

Vielen Dank für die Information. Ob Namen männlich oder weiblich sind, steht sicherlich in irgendwelchen Listen, da wird sich ein Beamter nicht selber Gedanken machen müssen.

Ihre Frage nach der zukünftigen Bedeutung der Geschlechter übergeht das BMFSFJ übrigens, indem darauf verwiesen wird, dass in anderen Bereichen (Quoten, Sport, Gefängnisse etc.) alles bleibt wie ist.

Naja bei Quoten nicht, sobald man das Geschlecht gewechselt hat zählt man für Neubesetzungen zum neuen Geschlecht.

Wie das in den anderen Bereichen mit dem Offenbarungsverbot zu vereinen ist oder generell damit, dass die Person ja nun wirklich ein anderes Geschlecht ist (also offiziell) und nicht eigentlich doch nicht, bleibt mir schleierhaft.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten