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  • varadi

137 Beiträge seit 17.04.2021

Re: Reicht gegen die Wehrpflicht schon ein Divers, oder muss es Frau sein?

Entscheidend nach den Gesetzesmaterialien ist der zeitliche Zusammenhang. Ein Wechsel von männlich zu weiblich bzw. divers gilt nicht, wenn er erst innerhalb zwei Monate vor dem Verteidigungsfall erfolgte. Das heißt erfolgte der Wechsel vorher ist die Person nicht männlich.

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-und/303278

"Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhen-
der Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungsoder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben."

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.04.2024 22:32).

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