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724 Beiträge seit 17.09.2001

Ich zitiere Brösel

Ich finde, dass die Plattenfirmen schon der Kennzeichnungspflicht
nachgekommen sind. Dass man das CDaudio-Book anscheinend als
Konvention üner den Haufen geworfen hat ist traurig. Das war ein
Vertrag mit den Usern und der hat schon eine gewisse Verbindlichkeit.
Gibt es da nicht sowas wie eine Din-Vorschrift? Ich darf doch auch
keine Produkte mit Fehler verkaufen, auch wenn ich Fehler dran
schreib. Hier sehe ich einseitige Rechtliche Begünstigung.
Wie sagt Fasolt zu Wothan. "Was Du bist, das bis Du durch Verträge.
Muss ein Riese einem Gott das sagen???"

Andererseits finde ich dieses ewige Geklage in den USA langsam
langweilig. Klar bringt zuviel Schnaps Dich um. Klar kann man von
Zigaretten krank werden.
Oder wie sagt Brösel so schön "wenn man denen sagen würde <<Tinte
macht blau>> würden sie sich das ohne Ende in die Figur schütten" und
nachher gäbe es noch einen blödsinnigen Richter der denen auch noch
Recht gibt.
Nicht kaufen. Das hilft, wie ein Markteinbruch zu werten ist, dass
können sie dann ja selbst entscheiden. Ich könnte mir nur vorstellen,
dass man sich nicht zu dusselig wäre nachher (selbst bei
kopiergeschützten Labels) herauszuposaunen dass der Einbruch am
Marktanteil auf die bösen Hacker zurückzuführen ist, die die Platte
irgendwie doch gekackt haben (was ja nun nur eine Frage der
sorgfältigen Hardwareauswahl ist) und dass der Verkaufseinbruch von
den bösen Kopierern kommt... HEUL
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