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mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2022

Mäßig sinnvoll in der Form

...Supermärkte und Discounter ab einer Ladenfläche von 400 Quadratmetern sollen sowie Großbetriebe der Gastronomie und der Lebensmittelindustrie sollen bei Androhung von Bußgeldern ...

Was dann garantiert zu einem sprunghaften Anstieg von Geschäften mit genau 390 oder 395 Quadratmeter Ladenfläche führen wird? Da sollte man wirklich ein sinnvolleres Kriterium finden, was nicht so simpel zu umgehen ist. Und wie groß sind genannte "Großbetriebe" denn? Zählt da z.B. ein größerer Biergarten allein qua Fläche zu? Und was ist mit Franchise- Ketten etwa im Fastfood-Bereich? Zählen die dann als ein Unternehmen?

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