Edelkastanie schrieb am 15. Februar 2006 21:15
...
> leben darf und wer sterben muss? Genau darum geht es hier. In § 14
> Abs. 3 LuftSiG erachtet der Staat das Leben der Menschen in der
> Gewalt der Terroristen für weniger wert als das Leben anderer,
> potenzieller weiterer Terroropfer.
>
> -ek-
Das gegeneinander Aufrechnen der Opfer ist zwar unangenehm, aber im
konkreten Fall eines Passagierflugzeugs auf Katastrophenkurs haben
die Passagiere ohnehin keine Überlebenschance mehr. Da geht es
letztlich nur noch um die, die da im Stadion sitzen. Und die dürfen
nun nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht beschützt werden.
Schlimmer noch: potentielle Flugzeugentführer kennen nun genau die
Rechtslage, sie wissen, ihr Weg ist frei.
Jan
...
> leben darf und wer sterben muss? Genau darum geht es hier. In § 14
> Abs. 3 LuftSiG erachtet der Staat das Leben der Menschen in der
> Gewalt der Terroristen für weniger wert als das Leben anderer,
> potenzieller weiterer Terroropfer.
>
> -ek-
Das gegeneinander Aufrechnen der Opfer ist zwar unangenehm, aber im
konkreten Fall eines Passagierflugzeugs auf Katastrophenkurs haben
die Passagiere ohnehin keine Überlebenschance mehr. Da geht es
letztlich nur noch um die, die da im Stadion sitzen. Und die dürfen
nun nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht beschützt werden.
Schlimmer noch: potentielle Flugzeugentführer kennen nun genau die
Rechtslage, sie wissen, ihr Weg ist frei.
Jan