Arthur007Engel schrieb am 15. Februar 2006 21:25
> Edelkastanie schrieb am 15. Februar 2006 21:15
> > leben darf und wer sterben muss? Genau darum geht es hier. In § 14
> > Abs. 3 LuftSiG erachtet der Staat das Leben der Menschen in der
> > Gewalt der Terroristen für weniger wert als das Leben anderer,
> > potenzieller weiterer Terroropfer.
>
> Das gegeneinander Aufrechnen der Opfer ist zwar unangenehm, ...
Frage am Rande, aus gegebenem Anlaß: Woher hast Du eigentlich Deinen
Nick?
> ...aber im
> konkreten Fall eines Passagierflugzeugs auf Katastrophenkurs haben
> die Passagiere ohnehin keine Überlebenschance mehr.
Das ermächtigt niemanden, Unschuldige vorsätzlich zu töten.
> Da geht es
> letztlich nur noch um die, die da im Stadion sitzen.
Es geht um weit mehr; es ist eine ethische Frage. Es geht darum, wie
viel einer Gesellschaft ethische Normen bedeuten.
> Und die dürfen
> nun nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht beschützt werden.
Das ist eine falsche Auslegung der dahinterstehenden Absichten.
> Schlimmer noch: potentielle Flugzeugentführer kennen nun genau die
> Rechtslage, sie wissen, ihr Weg ist frei.
Als würden sich die Entführer nach der geltenden Rechtsprechung
richten. Als würden sich Diebe, Mörder... nach den StGB richten...
Das ist absurd.
> Edelkastanie schrieb am 15. Februar 2006 21:15
> > leben darf und wer sterben muss? Genau darum geht es hier. In § 14
> > Abs. 3 LuftSiG erachtet der Staat das Leben der Menschen in der
> > Gewalt der Terroristen für weniger wert als das Leben anderer,
> > potenzieller weiterer Terroropfer.
>
> Das gegeneinander Aufrechnen der Opfer ist zwar unangenehm, ...
Frage am Rande, aus gegebenem Anlaß: Woher hast Du eigentlich Deinen
Nick?
> ...aber im
> konkreten Fall eines Passagierflugzeugs auf Katastrophenkurs haben
> die Passagiere ohnehin keine Überlebenschance mehr.
Das ermächtigt niemanden, Unschuldige vorsätzlich zu töten.
> Da geht es
> letztlich nur noch um die, die da im Stadion sitzen.
Es geht um weit mehr; es ist eine ethische Frage. Es geht darum, wie
viel einer Gesellschaft ethische Normen bedeuten.
> Und die dürfen
> nun nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht beschützt werden.
Das ist eine falsche Auslegung der dahinterstehenden Absichten.
> Schlimmer noch: potentielle Flugzeugentführer kennen nun genau die
> Rechtslage, sie wissen, ihr Weg ist frei.
Als würden sich die Entführer nach der geltenden Rechtsprechung
richten. Als würden sich Diebe, Mörder... nach den StGB richten...
Das ist absurd.