Diese Möglichkeit besteht. Ist aber extrem unwahrschein-
lich und auf diesen Fall eigentlich nicht anwendbar.
Vorraussetzung für eine derartige gerechtfertigte
Falscheinschätzung deinerseits müßte ja eine akute
Bedrohung sein. Um mal bei deinem Beispiel zu bleiben:
Wenn die Oma mit einem Beil auf die zu stürmt und damit
kreischend in der Luft rumfuchtelt, dann dürftest du damit
wohl durchkommen. Auch wenn sie eigentlich nur vor hatte
den hinter dir stehenden Braten zu tranchieren. Wenn sie aber
mit einem Gewehr durch die Fußgängerzone marschiert, dann
ist das höchstens verdächtig. Rechtfertigt aber nicht ihr eins
über zu braten. Analog zu dem Beispiel wäre das Flugzeug
die zweite Variante. Es stürzt sich ja noch nirgends drauf
sondern es besteht nur die Vermutung das dem so sein
könnte.
lich und auf diesen Fall eigentlich nicht anwendbar.
Vorraussetzung für eine derartige gerechtfertigte
Falscheinschätzung deinerseits müßte ja eine akute
Bedrohung sein. Um mal bei deinem Beispiel zu bleiben:
Wenn die Oma mit einem Beil auf die zu stürmt und damit
kreischend in der Luft rumfuchtelt, dann dürftest du damit
wohl durchkommen. Auch wenn sie eigentlich nur vor hatte
den hinter dir stehenden Braten zu tranchieren. Wenn sie aber
mit einem Gewehr durch die Fußgängerzone marschiert, dann
ist das höchstens verdächtig. Rechtfertigt aber nicht ihr eins
über zu braten. Analog zu dem Beispiel wäre das Flugzeug
die zweite Variante. Es stürzt sich ja noch nirgends drauf
sondern es besteht nur die Vermutung das dem so sein
könnte.