COPOKA-BOPOBKA schrieb am 16. Februar 2006 10:13
> VoltaireJunior schrieb am 16. Februar 2006 2:09
>
> > Wenn man nach diesem Urteil eine Notwendigkeit sähe, das GG zu
> > ändern, dann dahingehend, daß man in Anbetracht der krass zunehmenden
> > demokratischen Verwahrlosung unseres Landes eine Art Amtspflicht
> > einführen müßte, welche das BVG von vornherein verpflichtet, jedes
> > erlassene Gesetz automatisch auf seine Verfassungskonformität zu
> > prüfen und nicht erst auf Antrag. ...
> >
> Anbetracht der Regulierungswut und Gesetzesfülle, die von jeder
> Exekutive hervorgebracht wird, kommt dein Vorschlag einer DoS-Attacke
> (de.wikipedia.org/wiki/Denial_of_Service) auf das BVG gleich und
> würde die letzte noch intakte Staatsinstitution außer Karft setzen.
> Es steht jedem Abgeordneten und sogar einfachem Bürger frei eine
> Verfassungsklage zu initiieren. Das Problem liegt also woanders.
Dein Einwand ist sicher berechtigt. Aber eben weil das so wäre, wie
Du sagst, würde die Regulierungswut und Gesetzesfülle automatisch
eingeschränkt, denn ein Gesetz dürfte eben erst in Kraft treten, wenn
es vom BVG abgesegnet würde. Je mehr Gesetze also vorgelegt werden,
umso länger dauert es, sie in Kraft zu setzen. Das wiederum würde
entsprechend der Dringlichkeit zu einer Gesetzeshierarchie bezüglich
ihrer Bearbeitung durch das BVG führen (wichtige vor weniger
wichtigen Gesetzen). Das hätte uns z.Bsp. mit Sicherheit eine
Rechtschreibreform erspart. Abgesehen von den vielen Diätenerhöhungen
und Steuergesetzänderungen. ;)
Ich würde aber einsehen, daß man in der ersten Zeit einer
Gesetzes-Katharsis den BVG-Senat natürlich aufstocken müßte und auch
das BVG entsprechend umstrukturieren. Es muß ja da nicht bei jedem
eingebrachten Gesetz der Chef ran. Aber bei der Juristenschwemme
dürfte das kein Problem sein. In jedem Fall aber würde es sich ein
Parlament und eine Regierung dreimal überlegen, ob sie ein neues
Gesetz erläßt oder nicht (schon wegen der langen Wartezeit, wenn das
Gesetz durch eine Vorentscheidung als weniger dringlich eingestuft
würde). Das führte dann auch zu mehr Rechtssicherheit.
> > ... Dieses Gesetz
> > hat gezeigt, wo der Schoß sich in Wahrheit befindet, aus dem das
> > Nazireich einst kroch und ganz offensichtlich noch immer fruchtbar
> > ist! Dieser Schoß heißt Skrupellosigkeit, Feigheit, Dummheit und
> > Opportunismus zur Beförderung des eigenen Wohls auf Kosten des Wehes
> > anderer. DIESER Schoß heißt "Deutsches Parlament!" ...
> >
> Ich habe wieder das Gefühl, dass du "Deutsches Parlament" sprichst
> und doch die Abnickmaschine aus treuen Parteisoldaten und Lobbyisten
> meinst, die durch Bundeswahlgesetzt ganz zuverlässig anstelle von
> Parlament implementiert wird.
Man kann Dir kaum etwas verbergen mein COPOKA! ;)
> Es sind nicht Instrumente oder Mittel,
> die etwas - von sinnvoller Arbeit bis Tötung eigener Artgenossen -
> verrichten, es sind immer Menschen mit ihren Interessen und
> Vorstellungen von der Welt, die es tun.
Genau! Und weil dem so ist, muß dafür gesorgt werden, daß sich diese
Menschen nicht zu bloßen Mitteln und Instrumenten in Institutionen
machen lassen. Denn genau an diesem Punkt beginnt es, an dem sie erst
ihre eigene Würde verletzen (Lobbyisten sind nichts anderes als
Sklaven ihrer und fremder Gier), um dann die derjenigen Menschen mit
Füßen zu treten, die sie vorgeben zu vertreten.
Gruß
VJ
> VoltaireJunior schrieb am 16. Februar 2006 2:09
>
> > Wenn man nach diesem Urteil eine Notwendigkeit sähe, das GG zu
> > ändern, dann dahingehend, daß man in Anbetracht der krass zunehmenden
> > demokratischen Verwahrlosung unseres Landes eine Art Amtspflicht
> > einführen müßte, welche das BVG von vornherein verpflichtet, jedes
> > erlassene Gesetz automatisch auf seine Verfassungskonformität zu
> > prüfen und nicht erst auf Antrag. ...
> >
> Anbetracht der Regulierungswut und Gesetzesfülle, die von jeder
> Exekutive hervorgebracht wird, kommt dein Vorschlag einer DoS-Attacke
> (de.wikipedia.org/wiki/Denial_of_Service) auf das BVG gleich und
> würde die letzte noch intakte Staatsinstitution außer Karft setzen.
> Es steht jedem Abgeordneten und sogar einfachem Bürger frei eine
> Verfassungsklage zu initiieren. Das Problem liegt also woanders.
Dein Einwand ist sicher berechtigt. Aber eben weil das so wäre, wie
Du sagst, würde die Regulierungswut und Gesetzesfülle automatisch
eingeschränkt, denn ein Gesetz dürfte eben erst in Kraft treten, wenn
es vom BVG abgesegnet würde. Je mehr Gesetze also vorgelegt werden,
umso länger dauert es, sie in Kraft zu setzen. Das wiederum würde
entsprechend der Dringlichkeit zu einer Gesetzeshierarchie bezüglich
ihrer Bearbeitung durch das BVG führen (wichtige vor weniger
wichtigen Gesetzen). Das hätte uns z.Bsp. mit Sicherheit eine
Rechtschreibreform erspart. Abgesehen von den vielen Diätenerhöhungen
und Steuergesetzänderungen. ;)
Ich würde aber einsehen, daß man in der ersten Zeit einer
Gesetzes-Katharsis den BVG-Senat natürlich aufstocken müßte und auch
das BVG entsprechend umstrukturieren. Es muß ja da nicht bei jedem
eingebrachten Gesetz der Chef ran. Aber bei der Juristenschwemme
dürfte das kein Problem sein. In jedem Fall aber würde es sich ein
Parlament und eine Regierung dreimal überlegen, ob sie ein neues
Gesetz erläßt oder nicht (schon wegen der langen Wartezeit, wenn das
Gesetz durch eine Vorentscheidung als weniger dringlich eingestuft
würde). Das führte dann auch zu mehr Rechtssicherheit.
> > ... Dieses Gesetz
> > hat gezeigt, wo der Schoß sich in Wahrheit befindet, aus dem das
> > Nazireich einst kroch und ganz offensichtlich noch immer fruchtbar
> > ist! Dieser Schoß heißt Skrupellosigkeit, Feigheit, Dummheit und
> > Opportunismus zur Beförderung des eigenen Wohls auf Kosten des Wehes
> > anderer. DIESER Schoß heißt "Deutsches Parlament!" ...
> >
> Ich habe wieder das Gefühl, dass du "Deutsches Parlament" sprichst
> und doch die Abnickmaschine aus treuen Parteisoldaten und Lobbyisten
> meinst, die durch Bundeswahlgesetzt ganz zuverlässig anstelle von
> Parlament implementiert wird.
Man kann Dir kaum etwas verbergen mein COPOKA! ;)
> Es sind nicht Instrumente oder Mittel,
> die etwas - von sinnvoller Arbeit bis Tötung eigener Artgenossen -
> verrichten, es sind immer Menschen mit ihren Interessen und
> Vorstellungen von der Welt, die es tun.
Genau! Und weil dem so ist, muß dafür gesorgt werden, daß sich diese
Menschen nicht zu bloßen Mitteln und Instrumenten in Institutionen
machen lassen. Denn genau an diesem Punkt beginnt es, an dem sie erst
ihre eigene Würde verletzen (Lobbyisten sind nichts anderes als
Sklaven ihrer und fremder Gier), um dann die derjenigen Menschen mit
Füßen zu treten, die sie vorgeben zu vertreten.
Gruß
VJ