kathul schrieb am 15. Februar 2006 21:11
> Du müßtest nämlich nachweisen, daß du die Oma
> *begründet* für einen angreifenden Terroristen gehalten
> hast. Da können inhaltlich Welten zwischen liegen.
deshalb ja "übertrieben gesagt". ändern nichts daran, dass die
putative notwehr umstände definiert, in denen die tötung von
unschuldigen straffrei bleibt, was der vorposter verneint hatte.
> Du müßtest nämlich nachweisen, daß du die Oma
> *begründet* für einen angreifenden Terroristen gehalten
> hast. Da können inhaltlich Welten zwischen liegen.
deshalb ja "übertrieben gesagt". ändern nichts daran, dass die
putative notwehr umstände definiert, in denen die tötung von
unschuldigen straffrei bleibt, was der vorposter verneint hatte.