kiwo schrieb am 15. Februar 2006 17:19
> Wenn er seine Zweifel hat, dann sollte mal die Möglichkeit eingeführt
> werden, das er das Gesetz gleich der Prüfung durch die Justiz
> überreicht und erst später ratifiziert. Es geht doch wohl nicht an,
> das ein Staatsoberhaupt Gesetze absegnet, die nach seinem Ermessen
> unrechtmäßig sind und gegen die Verfassung verstoßen.
Nö, wenn es eindeutig unrechtmäßig ist, kann er die Unterschrift
verweigern und das BVerfG im Organstreitverfahren klären, ob er diese
zu Recht verweigert hat.
Nach h.M. soll bzw. darf der Bundespräsident dann seine Unterschrift
verweigern, wenn das Gesetz offensichtlich gegen die Verfassung
verstößt. Nun wird für den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Herzog
als BPräs sicherlich mehr weit mehr offensichtlich sein, als für den
derzeitigen Banker Köhler.
Siehe auch:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29
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> Wenn er seine Zweifel hat, dann sollte mal die Möglichkeit eingeführt
> werden, das er das Gesetz gleich der Prüfung durch die Justiz
> überreicht und erst später ratifiziert. Es geht doch wohl nicht an,
> das ein Staatsoberhaupt Gesetze absegnet, die nach seinem Ermessen
> unrechtmäßig sind und gegen die Verfassung verstoßen.
Nö, wenn es eindeutig unrechtmäßig ist, kann er die Unterschrift
verweigern und das BVerfG im Organstreitverfahren klären, ob er diese
zu Recht verweigert hat.
Nach h.M. soll bzw. darf der Bundespräsident dann seine Unterschrift
verweigern, wenn das Gesetz offensichtlich gegen die Verfassung
verstößt. Nun wird für den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Herzog
als BPräs sicherlich mehr weit mehr offensichtlich sein, als für den
derzeitigen Banker Köhler.
Siehe auch:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29
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