Arthur007Engel schrieb am 15. Februar 2006 21:03
> Das würdest Du anders sehen, wenn Du im Stadion stehst und eine 747
> kommt im Sturzflug ins Stadion gerast. Tja, zur falschen Zeit am
> falschen Ort, wie vielleicht die anderen 70000 Zuschauer. Viel Spaß
> in den Flammen.
Natürlich würde man das dann anders sehen. Ein Schiffbrüchiger, der
keinen Rettungsring, keine Planke und auch sonst nichts, womit er
sich über Wasser halten könnte, abbekommen hat, der wäre natürlich
auch nicht davon begeistert, dass er ertrinken soll, während andere,
die solche Sachen haben, sich über Wasser halten können. Dürfte jetzt
der Staat entscheiden, welcher Schiffbrüchige in so einer Situation
leben darf und wer sterben muss? Genau darum geht es hier. In § 14
Abs. 3 LuftSiG erachtet der Staat das Leben der Menschen in der
Gewalt der Terroristen für weniger wert als das Leben anderer,
potenzieller weiterer Terroropfer.
-ek-
> Das würdest Du anders sehen, wenn Du im Stadion stehst und eine 747
> kommt im Sturzflug ins Stadion gerast. Tja, zur falschen Zeit am
> falschen Ort, wie vielleicht die anderen 70000 Zuschauer. Viel Spaß
> in den Flammen.
Natürlich würde man das dann anders sehen. Ein Schiffbrüchiger, der
keinen Rettungsring, keine Planke und auch sonst nichts, womit er
sich über Wasser halten könnte, abbekommen hat, der wäre natürlich
auch nicht davon begeistert, dass er ertrinken soll, während andere,
die solche Sachen haben, sich über Wasser halten können. Dürfte jetzt
der Staat entscheiden, welcher Schiffbrüchige in so einer Situation
leben darf und wer sterben muss? Genau darum geht es hier. In § 14
Abs. 3 LuftSiG erachtet der Staat das Leben der Menschen in der
Gewalt der Terroristen für weniger wert als das Leben anderer,
potenzieller weiterer Terroropfer.
-ek-