Genau das ist dieser Urteilsspruch aus Karlsruhe.
Wenn eine Ehe annuliert wird, dann fehlt der Rechtsanspruch für jegliche Bezugnahme auf die Ehe daraus. Punkt. Keine Ahnung, wie Verfassungsrichter solch elementare Rechtsgrundlage ignorieren können. Wenn das nicht mehr gilt, also Rechte und Pflichten aus einem Vertrag (nichts anderes ist eine Ehe), dann kann auch gleich zum Faustrecht zurück gekehrt werden, zum Recht des Stärkeren.
Der Staat, wo der/die Betroffene wohnt, muss für Unterhalt etc. aufkommen. Bisher war das Konsens. Was hat sich geändert?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.03.2023 21:24).