An einer Schwangerschaft sind Mann und Frau beteiligt (außer wenn die Frau das Sperma aus dem Kryotank klaut [1]).
Der Frau steht die Möglichkeit offen, sich in freier Entscheidung durch Tötung des Fötus von allen sozialen und finanziellen Verpflichtungen aus dieser Schwangerschaft zu befreien.
Der Mann hingegen hat keine Möglichkeit, sich aus der Vaterschaft zu verabschieden und wird gezwungen, die finanziellen und sonstigen Folgen dieser Schwangerschaft zu verantworten (mit Kosten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro).
Man mutet also ohne mit der Wimper zu zucken einem Mann gigantische finanzielle Belastungen zu (nämlich jahrzehntelange Unterhaltsknechtschaft) und zwar selbst dann, wenn die Frau das Sperma durch Straftaten aus einem Kryotank gestohlen hat. Die Argumentation hier ist: Den Anspruch gegenüber dem Vater hat nicht die Mutter, sondern das Kind. Und das Kind ist nicht verantwortlich für die Straftaten der Mutter.
Wenn also das Kind nicht verantwortlich ist und seine Interessen von der Gesellschaft gewahrt werden müssen, dann kann das im Zuge der Gleichstellung der Geschlechter auch gegenüber der Mutter gelten. Die Austragung eines Kindes ist schließlich auf etwa zehn Monate begrenzt und in der Belastung auf jeden Fall geringer als eine jahrzehntelange Zahlungspflicht in existenzbedrohendem Umfang.
Insbesondere der Fall des Samenklaus (den es tatsächlich gegeben hat [1]) macht deutlich, dass die Folgen einer Zeugung (Schwangerschaft, Zahlungspflicht) selbst dann zu tragen sind, wenn man nicht selbst schuldhaft zur Zeugung beigetragen hat.
[1] https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/04/gericht-klrt-den-dortmunder-spermaraub/