dass die grundrechtliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit im Einzelfall stärker wiegt als das Restrisiko, das bei bestimmter Datennutzung für die informationelle Selbstbestimmung verbleibt.
das finde ich auch, deshalb gehören Namen und Adressen (auch nach Strafabbüßung) von Straftätern, die Taten gegen Leben, Gesundheit, sexuelle Selbstbestimmung begangen haben, öffentlich gemacht. Oder so.