wer denkt sich solche Worte eigentlich aus?
Datenschutz darf nicht zum Gegenteil werden, er darf Patienten nicht schaden. Und er muss mit anderen wichtigen Gütern und Grundrechten – auf Gesundheit, auf Lebensschutz – abgewogen werden. Da kann es sein, dass die grundrechtliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit im Einzelfall stärker wiegt als das Restrisiko, das bei bestimmter Datennutzung für die informationelle Selbstbestimmung verbleibt.
Und warum sind dann die Verträge der EU mit Pfizer seitenweise schwarz gefärbt?