es gilt weiterhin: Freiheitsentziehnde Maßnahmen kann ausschließlich ein Richter verfügen, die Putze vom Gesundheitsamt hat dir garnichts zu sagen.
Das kann die Regierung noch so oft in ihre Gesetze schreiben, es wird dadurch nicht wahr.
es gilt weiterhin: Freiheitsentziehnde Maßnahmen kann ausschließlich ein Richter verfügen, die Putze vom Gesundheitsamt hat dir garnichts zu sagen.
Das kann die Regierung noch so oft in ihre Gesetze schreiben, es wird dadurch nicht wahr.