Das Grundgesetz kennt keine "Geimpften" und "Ungeimpften", es kennt nur Menschen mit gleichen Rechten und Pflichten!
Gesetze haben daher also allgemeingültig für alle/jedermann/jederfrau zu sein, oder aber Sie sind ungültig für alle!
Ungleichbehandlung vor dem Gesetz (mittels z.b. Privilegien für die Einen und Sanktionen für die Anderen) ist Ungleichbehandlung und damit Verfassungswidrig!
(Insbesondere da Art 2 GG beim Impfen berührt ist. Siehe dazu auch Art 3 GG.)
Arbeiten also auch im Gesundheitsministerium Verfassungsfeinde?
Die Antwort dürfte also mit JA zu beantworten sein,
wenn das stimmen sollte was im Artikel steht!
Gute Besserung uns allen! Auch oberhalb der oralen Kloake!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2021 10:52).