Ansicht umschalten
Avatar von TELEDEMOS
  • TELEDEMOS

865 Beiträge seit 03.01.2021

Nochmal zur Verfassungsfeindlichkeit dieser Forderung

Geimpfte sowie ungeimpfte Bürger haben die gleichen Grundrechte.

Dem einen Bürger also Grundrechte zu entziehen/einzuschränken und dem anderen Mitbürger dafür Privilegien zu gewähren ist daher eine Ungleichbehandlung die das GG verhohnepiepelt!

Dies ist im Kontext des Art 2 GG zu sehen der mit dem Absatz

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

sicher nicht meint das der eine Bürger im Sinne seiner privaten Gesundheitsinteressen einen anderen Mitbürger diskriminieren darf!

Art 2 GG ist nämlich nicht für das Privatrecht gedacht sondern ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat und staatliche Übergriffe! (als Lehre aus dem 3. Reich)

Wenn also nunmehr Geimpfte gegenüber Ungeimpften ungleich behandelt werden sollen bedeutet das den Art 2 GG und das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"
für alle Ungeimpften zu negieren, denn diese haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit ebenso wie die Geimpften!

Das bedeutet das bei einer Ungleichbehandlung vor dem Gesetz zwischen Geimpften und Ungeimpften den Ungeimpften der Art 2 GG Absatz 2 nicht gleichwertig zugestanden würde weil Diese sobald Sie davon Gebrauch machen (sich also z.b. nicht impfen lassen, also auf ihre körperliche Unversehrtheit bestehen, da das Impfen ein Eingriff in diese Unversehrtheit IST) dann in Folge nicht gleich vor dem Gesetz behandelt werden würden wie Geimpfte!

Im Gesundheits-Ministerium scheinen also Hochbegabte oder aber Verfassungsfeinde zu arbeiten!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2021 12:39).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten