Es ist abgrundtief falsch, dass immer von "Privilegien" geschrieben wird.
Ja.
Es geht um Grundrechte, und diese dürfen nur solange eingeschränkt werden wie Gefahr besteht, und nur für diejenigen, von denen eine Gefährdung ausgeht.
Nein.
Grundrechte sind universell und nicht von bestimmten Verhalten abhängig. Der einzige Umstand, wo Grundrechte eingeschränkt werden können, ist in auf Grundlage eines Strafgesetzes im Einzelfall durch eine Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes, wobei dem Betroffenen alle Rechtsmittel, gegen die Entscheidung vorzugehen, eingeräumt werden müssen.
Wer die Aufhebung von Grundrechtseinschränkungen als Privileg bezeichnet, der missachtet die Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtsstaats.
Ja.