mindphuk schrieb am 09.04.2021 13:54:
. Der einzige Umstand, wo Grundrechte eingeschränkt werden können, ist in auf Grundlage eines Strafgesetzes im Einzelfall durch eine Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes,
Also, die ganzen Berliner Mietkasper sehen das beim Eigentum anders, und da liegt überhaupt kein Straffall vor. Dito die BGE-Kasper beim Erbe.
Die Handlungsfreiheit/Vertragsfreiheit wird auch im Rahmen des BGB gelöst, und zwar sehr häufig durch Einschränkungen ohne Strafffall. Die beliebte Rückgabe im Fernabsatz ist so ein Punkt, oder die Arbeitszeitgesetze.
An deiner Stelle täte ich nicht so wild das GG schwenken, sondern es auch mal komplett lesen. Könnte sein, das du sonst ein Ei ins Nest legst.