mindphuk schrieb am 09.04.2021 15:40:
Die beruhen alle auf dem Grundgesetz.
Deine Behauptung war aber, dass nur Strafgesetze in Grundrechte eingreifen dürfen, und das BGB ist ganz sicher kein Strafgesetz.
Im Grundgesetz steht auch nichts von Strafgesetzen. Da steht einfach nur "Gesetze".
Allerdings geht aus dem Grundgesetz hervor, das Freiheit genauso wichtig ist wie Gesundheit. Somit darf die Freiheit der Person nicht einseitig zugunsten der Gesundheit eingeschränkt werden. Es muss wenn Kompromiss gesucht werden, der die Freiheit nicht einseitig der Gesundheit unterordnet.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2021 16:56).