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  • TELEDEMOS

865 Beiträge seit 03.01.2021

Ein Laie beruft sich auf Autoritäten anstatt Argumente!

Olle Knolle schrieb am 09.04.2021 11:14:

Immer wieder erheiternd zu lesen, was da so rauskommt. Insbesondere da er den zentralen Punkt, welche potentielle Gefahr für die Gesundheit ungeimpfter Personen durch einen Virusüberträger ausgehen kann, nicht einmal anreißt.

Ich empfehle, mal ein Einführungsbuch über Staatsrecht zu lesen und dann vielleicht noch ein paar Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu studieren. Vielleicht merken Sie dann, wie komplex diese Materie ist.

Und Ich empfehle Ihnen selbst nachzudenken sonst werden ihre Gedanken nie in die Rechtssprechung eingehen!

So haben ein Geimpfter sowie ein ungeimpfter Bürger die gleichen Grundrechte.

Dem einen Bürger also Grundrechte zu entziehen/einzuschränken und dem anderen Mitbürger dafür Privilegien zu gewähren ist daher eine Ungleichbehandlung die das GG verhohnepiepelt!

Dies ist im Kontext des Art 2 GG zu sehen der mit dem Absatz

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

sicher nicht meint das der eine Bürger im Sinne seiner privaten Gesundheitsinteressen einen anderen Mitbürger diskriminieren darf!

Art 2 GG ist nämlich nicht für das Privatrecht gedacht sondern ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat und staatliche Übergriffe! (als Lehre aus dem 3. Reich)

Wenn also nunmehr Geimpfte gegenüber Ungeimpften ungleich behandelt werden sollen bedeutet das den Art 2 GG und das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"
für alle Ungeimpften zu negieren, denn diese haben das RECHT auf körperliche Unversehrtheit ebenso wie die Geimpften!

Daraus folgt das jede Art von Impfung selbst solange Sie nicht freiwillig und mit Zustimmung des Bürgers erfolgte gegen Art 2 GG Abs. 2 verstösst.

Können Sie mir folgen?

Das bedeutet das bei einer Ungleichbehandlung vor dem Gesetz zwischen Geimpften und Ungeimpften den Ungeimpften der Art 2 GG Absatz 2 nicht gleichwertig zugestanden wird weil Diese sobald Sie davon Gebrauch machen (sich also nicht impfen lassen, also auf ihre körperliche Unversehrtheit bestehen) dann in Folge nicht gleich behandelt werden wie Geimpfte!

Insofern!

Erst nachdenken, und dann dererlei groben Unfug als Forderungen unterlassen, sonst wird es schnell peinlich für das "Gesundheits-Ministerium"!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2021 12:22).

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