PKF (1) schrieb am 09.04.2021 11:19:
wäre doch eine lohnende Aufgabe für den Verfassungsschutz. Ach nein, die müßen sich um die AfD u. die Linke kümmern.
Man sieht den Splitter im Auge des anderen u. bemerkt den Balken im eigenen Auge nicht.
Diese Forderung ist auf jeden Fall Verfassungsfeindlich!
Daher.
So haben ein Geimpfter sowie ein ungeimpfter Bürger die gleichen Grundrechte.
Dem einen Bürger also Grundrechte zu entziehen/einzuschränken und dem anderen Mitbürger dafür Privilegien zu gewähren ist daher eine Ungleichbehandlung die das GG verhohnepiepelt!
Dies ist im Kontext des Art 2 GG zu sehen der mit dem Absatz
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
sicher nicht meint das der eine Bürger im Sinne seiner privaten Gesundheitsinteressen einen anderen Mitbürger diskriminieren darf!
Art 2 GG ist nämlich nicht für das Privatrecht gedacht sondern ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat und staatliche Übergriffe! (als Lehre aus dem 3. Reich)
Wenn also nunmehr Geimpfte gegenüber Ungeimpften ungleich behandelt werden sollen bedeutet das den Art 2 GG Abs. 2 und das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"
für alle Umgeimpften zu negieren, denn diese haben das RECHT auf körperliche Unversehrtheit ebenso wie die Geimpften!
Daraus folgt das jede Art von Impfung selbst solange Sie nicht freiwillig und mit Zustimmung des Bürgers erfolgte gegen Art 2 GG Abs. 2 verstösst.
Das bedeutet widerum das bei einer Ungleichbehandlung vor dem Gesetz zwischen Geimpften und Ungeimpften den Ungeimpften der Art 2 GG Absatz 2 nicht gleichwertig zugestanden wird weil Diese sobald Sie davon Gebrauch machen (sich also nicht impfen lassen, also auf ihre körperliche Unversehrtheit bestehen) dann in Folge nicht gleich behandelt werden wie Geimpfte!
Insofern!
Im Gesundheitsministerium scheinen Hochbegabte zu arbeiten!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2021 12:14).