Richtig. Die Formulierung soll wohl polarisieren.
Denn es geht darum, ob man geimpften Personen weiterhin ihre Grundrechte einschränken kann. Und wenn feststeht, dass von diesen Personen kaum noch ein Ansteckungsrisiko ausgeht, dürfte das kaum zu begründen sein.
Da dies nicht für Ungeimpfte gilt, liefern Sie damit genau das Argument, um zwischen Geimpften und Ungeimpften zu unterscheiden.