Olle Knolle schrieb am 09.04.21 11:41:
Richtig. Die Formulierung soll wohl polarisieren.
Denn es geht darum, ob man geimpften Personen weiterhin ihre Grundrechte einschränken kann. Und wenn feststeht, dass von diesen Personen kaum noch ein Ansteckungsrisiko ausgeht, dürfte das kaum zu begründen sein.
Da dies nicht für Ungeimpfte gilt, liefern Sie damit genau das Argument, um zwischen Geimpften und Ungeimpften zu unterscheiden.
Sie greifen leider zu kurz. Gibt man geimpften Personen nun Grundrechte zurück und Ungeimpften nicht, entsteht quasi von selbst eine Diskriminierung.
Weil, wie wird mit Menschen verfahren, die eine natürliche Immunität haben, die keine der Impfstoffe vertragen oder schlicht einfach nicht wollen? Einschränkungen der Grundrechte bis zum Sankt Nimmerleins Tag? Es läuft auf eine Diskriminierung hinaus, wie sie HIV Positive lange Zeit ertragen mussten, davor Frauen, dunkelhäutige Menschen, usw. usf. Leider wird genau das aktuell von vielen Befürwortern von Impfprivilegien (bzw Rückgabe von Grundrechten für geimpfte Personen) geflissentlich ausgeblendet.
Und war nicht Sinn und Zweck der Impfung ursprünglich mal, eine Herdenimmunität herzustellen, damit eben alle Menschen ihre Grundrechte wieder zurück bekommen?