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Avatar von Olle Knolle
  • Olle Knolle

mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

Re: Grundrechte sind keine Privilegien!

Ich verstehe was Sie meinen. Aber wenn geimpfte Personen kaum noch eine Gefahr für andere darstellen, ist die Fähigkeit Virusüberträger zu sein oder nicht, ein geeignetes sachliches Unterscheidungskriterium. Gilt natürlich auch für eventuelle Personengruppen, die zwar nicht geimpft sind, aber aus sonstigen Gründen das Virus kaum oder nicht übertragen können.
Das Ganze ist natürlich auch vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit zu betrachten.
Sind viele Menschen geimpft, sieht die Sache wieder anders aus. Denn dann ist das Risiko für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, um ein vielfaches geringer.
Ein gewisses Lebensrisiko, sich bei anderen Menschen mit einer Krankheit anzustecken, wird immer bestehen. Damit müssen die gefährdeten Personen leben.

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