Ansicht umschalten
Avatar von MasterDust
  • MasterDust

mehr als 1000 Beiträge seit 15.01.2014

Re: Grundrechte sind keine Privilegien!

Olle Knolle schrieb am 09.04.21 12:17:

Ich verstehe was Sie meinen. Aber wenn geimpfte Personen kaum noch eine Gefahr für andere darstellen, ist die Fähigkeit Virusüberträger zu sein oder nicht, ein geeignetes sachliches Unterscheidungskriterium. Gilt natürlich auch für eventuelle Personengruppen, die zwar nicht geimpft sind, aber aus sonstigen Gründen das Virus kaum oder nicht übertragen können.
Das Ganze ist natürlich auch vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit zu betrachten.
Sind viele Menschen geimpft, sieht die Sache wieder anders aus. Denn dann ist das Risiko für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, um ein vielfaches geringer.
Ein gewisses Lebensrisiko, sich bei anderen Menschen mit einer Krankheit anzustecken, wird immer bestehen. Damit müssen die gefährdeten Personen leben.

Und genau bei der Verhältnismäßigkeit liegt der Knackpunkt.

Es mag auf dem ersten Blick ein schlechtes Beispiel sein, und denoch macht es die Implikationen deutlich, denke ich.

Lange Zeit galt für dunkelhäutige Menschen in den USA die Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln nur hinten sitzen zu dürfen. Frage: ist bzw war das verhältnismäßig?

Anderes Beispiel, bis heute dürfen homosexuelle Männer nur unter strengen Auflagen Blut spenden. Auch hier die Frage: ist das verhältnismäßig?

Es wird schnell deutlich, dass der Impfstatus vielleicht doch nicht so das geeignete Kriterium ist.

Ein weiteres Problem kommt noch hinzu. Würde es sich tatsächlich um eine sterile Impfung handeln (vgl. Impfpflicht bei Masern), könnte man tatsächlich mit Verhältnismäßigkeit unter Bezugnahme des Unterschiedes geimpft / ungeimpft an die Angelegenheit herangehen, selbstverständlich temporär bis eine Herdenimmunität erreicht ist. Allerdings ist genau diese Sterilität nicht gegeben. Lediglich die Rate auf schwere Verläufe und möglicherweise damit verbundene Todesfälle wird gesenkt nach aktuellem Stand. Nun betreffen schwere Verläufe und Todesfälle aber nur 1-2% der Covid-19 Erkrankten. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es in meinen Augen nahezu unmöglich eine Verhältnismäßigkeit herzustellen, die zu Gunsten einer Bevorzugung welcher Art auch immer für geimpfte Personen ausreicht.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten