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  • MasterDust

mehr als 1000 Beiträge seit 15.01.2014

Re: Grundrechte sind keine Privilegien!

Olle Knolle schrieb am 09.04.21 13:44:

Die Trennung der Menschen in den Bussen in den Südstaaten war überhaupt nicht rechtsstaatlich begründbar sondern rein rassistisch motiviert.

Den Ausschluss der homo- bzw. bisexuellen Männer von der Blutspende halte ich auch nicht mehr für ganz zeitgemäß. Übrigens gibt es eine ganze Latte von Ausschlussgründen. Zum Beispiel Reisen in bestimmte Gebiete, bestimmte Impfungen, oder häufig wechselnde Sexualpartner.

Die damaligen Gründe waren allerdings nachvollziehbar. Denn bei dieser Gruppe gab es überproportional viele HIV-Infektionen. Hätte natürlich auch Bluter betroffen, nur dass diese als Spender ohnehin ausscheiden. Aber mit HIV-Viren kontaminiertes Blut war und ist nunmal ein konkrete Gefahr. Und hier muss natürlich abgewogen werden, inwieweit es auf anderem Wege möglich ist, es auszuschließen, dass solche in Umlauf kommen.

Nun ja zum damaligen Zeitpunkt war die Trennung in Bussen eben rechtsstaatlich, bis sich das denn änderte. Traurig, aber wahr.

Dass die Gruppe homosexueller Männer überproportional betroffen war, hat sich im Nachhinein als (gefährlicher) Trugschluss herausgestellt. Was erst in den späten 80ern so wirklich heraus kam als die Rate an HIV positiven Babys zu offenkundig wurde. Leider hält sich diese Diskriminierung trotzdem bis heute.

Ausschlussgründe sind übrigens generell etwas anderes, als Rückgabe von Grundrechten. Sprich zum Beispiel die Einreise in andere Länder nur mit Impfung (Gelbfieber als Beispiel, wobei selbst hier die Regelung gilt, dass es eine Empfehlung ist, da im Falle einer Infektion unter Umständen die Behandlung seeeehr teuer wird für den Betroffenen).

Kernpunkt, um wieder auf die Impfung zurück zu kommen, ist eben did Frage, ob diese Impfung steril ist oder nicht. Wo dann eben auch die Verhältnismäßigkeit zum Tragen kommt.

Aktuell sind die Covid-19 Impfungen mit der Grippeschutzimpfung vergleichbar. Reduzieren schwere Verläufe, reduzieren die Gefahr von Tod, reduzieren unter Umständen auch etwas die Ansteckungsrate (Virenlast), geben aber keinerlei Garantie vor Ansteckung geschützt zu sein oder das Virus weiterzugeben. Sprich sind nicht steril. Und niemand wäre je auf die Idee gekommen, Personen mit Grippeschutzimpfung besser zu stellen, als Ungeimpfte Personen.

Vgl. Masernimpfung, denn hier handelt es sich um eine sterile Impfung. Weder erfolgt ein Ausbruch der Krankheit, noch eine Infizierung, noch eine Ansteckung. Hier ist eine Impfpflicht, wie auch eine Privilegierung (Kindergarten) durchaus verhältnismäßig.

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