Doch, ein absolut treffender Vergleich der zeigt, dass Grundrechte eben doch eingeschränkt werden können bzw. ein Privileg darstellen.
Letztlich ist es auch unerheblich ob der Einschränkung das Strafgesetzbuch oder das Infektionsschutzgesetz zugrunde liegt. Beides ist verhältnismäßig und zulässig.