Olle Knolle schrieb am 09.04.2021 11:41:
Denn es geht darum, ob man geimpften Personen weiterhin ihre Grundrechte einschränken kann. Und wenn feststeht, dass von diesen Personen kaum noch ein Ansteckungsrisiko ausgeht, dürfte das kaum zu begründen sein.
Da dies nicht für Ungeimpfte gilt, liefern Sie damit genau das Argument, um zwischen Geimpften und Ungeimpften zu unterscheiden.
Ja, das kann man auch unter zeit.de nachlesen, wo auch Juristen dies genau so sehen:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-01/corona-impfprivilegien-verfassung-arbeitsrecht-impfpflicht/komplettansicht
Ansonsten könnte ich ja umgekehrt fordern, das weil ich vorletzten Monat 3 Tage im Krankenhaus war, auch alle anderen Deutschen, eigentlich die gesamt Menschheit, aus Solidarität sofort und für 3 Tage im Bett bleibe muss.
Das gibt es in keinem Land der Erde und das gab es nie. Bisher gab es das nur ansatzweise, beispielsweise Suizid bei einem verlorenen Krieg, beispielsweise in Japan am Ende des 2. Weltkriegs, und im Führerbunker. Diese Solidarität hat aber nur wenige Anhänger gefunden.