Ja, man kann Grundrechte temporär einschränken. Die Wiederherstellung dieser Grundrechte dann aber als "Privilegien" zu bezeichnen ist unverschämt.
Was die Sinnhaftigkeit der Grunrechtseinschränkungen betrifft: Evtl. kannst du mir erklären, wie sich eine nächtliche Ausgangssperre sich positiv auf die Infektionszahlen auswirkt.