Mein letzter Versuch...
Siehe dazu auch die Definition: einem Einzelnen, einer Gruppe vorbehaltenes Recht, Sonderrecht; Sonderregelung
Es gibt Grundrechte für alle und die Einschränkung dieser (im Normalfall für Wenige und beschränkte Zeit - z.B. bei Inhaftierung oder früher beim Wehrdienst).
Aus der Beendigung der Einschränkung der Grundrechte entstehen keine Sonderrechte. Oder haben ehemalig Inhaftierte jetzt Sonderrechte?
So, und das merkst du dir jetzt bitte - denn das ist wichtig:
Der Zustand jetzt ist nicht das "neue Normal" und die Beendigung der geltenden Einschränkungen zur Pandemiebekämpfung sind KEINE Privilegien oder Sonderrechte oder Sonderreglung. Sonderreglung ist jetzt gerade. Das wollen wir schnellsten weg haben. Es gibt auch kein "darfst du wieder" - es gibt nur "darfst du jetzt gerade ausnahmsweise nicht"
Jeder, der deine Grundrechte als Sonderrechte bezeichnet, verarscht dich von vorne bis hinten.
Es geht eben nicht nur um die Spaziergeher. In den eigenen vier Wänden bzw. bei Freunden fühlen sich viele sicher. Da bricht man schon gerne mal die Regeln. Das Entdeckungsrisiko ist letztlich auch gering. Auf den Weg dann wieder nach Hause sieht das schon ganz anders aus. Daher bewirkt die Ausgangssperre genau das. Die Leute bleiben daheim.
Weil also die Gefahr besteht, dass sich Leute nicht an die Versammlungsregeln halten, gibt's Ausgangssperren für alle?
Hoffentlich macht das Prinzip keine Schule. Sonst bekommen demnächst alle aus einen Landkreis Fahrverbot, weil die Anzahl der Verkehrssünder im Landkreis zu hoch ist.
Und sagst du mir jetzt, weil das Entdeckungsrisiko gering ist, ist die Ausgangssperre ok? Willst du mir damit suggerieren, dass ich mich nicht dran halten muss?