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  • tertium non datur

mehr als 1000 Beiträge seit 03.05.2001

Re: Nochmal zur Verfassungsfeindlichkeit dieser Forderung

TELEDEMOS schrieb am 09.04.2021 12:37:

Geimpfte sowie ungeimpfte Bürger haben die gleichen Grundrechte.

Dem einen Bürger also Grundrechte zu entziehen/einzuschränken und dem anderen Mitbürger dafür Privilegien zu gewähren ist daher eine Ungleichbehandlung die das GG verhohnepiepelt!

Dies ist im Kontext des Art 2 GG zu sehen der mit dem Absatz

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

sicher nicht meint das der eine Bürger im Sinne seiner privaten Gesundheitsinteressen einen anderen Mitbürger diskriminieren darf!

Art 2 GG ist nämlich nicht für das Privatrecht gedacht sondern ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat und staatliche Übergriffe! (als Lehre aus dem 3. Reich)

Wenn also nunmehr Geimpfte gegenüber Ungeimpften ungleich behandelt werden sollen bedeutet das den Art 2 GG und das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"
für alle Ungeimpften zu negieren, denn diese haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit ebenso wie die Geimpften!

Das bedeutet das bei einer Ungleichbehandlung vor dem Gesetz zwischen Geimpften und Ungeimpften den Ungeimpften der Art 2 GG Absatz 2 nicht gleichwertig zugestanden würde weil Diese sobald Sie davon Gebrauch machen (sich also z.b. nicht impfen lassen, also auf ihre körperliche Unversehrtheit bestehen, da das Impfen ein Eingriff in diese Unversehrtheit IST) dann in Folge nicht gleich vor dem Gesetz behandelt werden würden wie Geimpfte!

Da spricht ja die volle Ahnung!
Im Gegenteil: Die gültige Rechtsauffassung ist, dass bei Geimpften kein Grund mehr besteht, ihnen die durch das Infektionschutzgesetz eingeschränkten Grundrechte vorzuenthalten. (Falls sie dann nicht mehr ansteckend sein sollten).
Und wegen des Infektionschutzgesetzes gilt hier auch der Gleichheitsgrundsatz nicht!

Im Gesundheits-Ministerium scheinen also Hochbegabte oder aber Verfassungsfeinde zu arbeiten!

Das mit den Verfassungsfeinden stimmt schon, aber aus ganz anderen Gründen:
Dort wird nämlich aktiv das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe sabottiert

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