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mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2005

Re: Nochmal zur Verfassungsfeindlichkeit dieser Forderung

Im Gegenteil: Die gültige Rechtsauffassung ist, dass bei Geimpften kein Grund mehr besteht, ihnen die durch das Infektionschutzgesetz eingeschränkten Grundrechte vorzuenthalten. (Falls sie dann nicht mehr ansteckend sein sollten).

Welche Rechtsauffassung soll das sein? Grundrechte werden entweder für alle eingeschrängt (etwa im Katastrophenfall, wie wir ihn jetzt haben) oder für niemanden.

Und wegen des Infektionschutzgesetzes gilt hier auch der Gleichheitsgrundsatz nicht!

Der Gleichheitsgrundsatz steht nicht unter dem Infektionsschutzgesetz.

Übrigens kann ich auch mit der körperlichen Unversehrtheit argumentieren, wenn ich etwa durch den Lockdown seelischen Belastungen ausgesetzt werde, die sich negativ auf meine Gesundheit und die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit niederschlagen.

Darüber hinaus verletzt auch eine Impfung meine körperliche Unversehrtheit, nicht nur durch den Vorgang der Impfung (unfreiwillige medizinische Behandlung), sondern auch durch die Nebenwirkungen, die zu starken, Grippe ähnlichen Effekten führen können, die, je nach Impfstoff und körperlicher Verfassung bis zu einer Woche andauern können.

Drittens gibt es Leute, die nicht geimpft werden dürfen. Etwa Menschen mit erhöhter Trombosegefahr, Menschen mit angeschlagenem Imunsystem etwa durch eine Krebsbehandlung und bei anderen Krankheiten.

Ein Grundrecht kann auch nicht ein anderes auf oder abwerten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2021 14:51).

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