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  • TELEDEMOS

865 Beiträge seit 03.01.2021

Es geht hier nicht um Rechtsauffassungen!

tertium non datur schrieb am 09.04.2021 14:18:

Da spricht ja die volle Ahnung!
Im Gegenteil: Die gültige Rechtsauffassung ist, dass bei Geimpften kein Grund mehr besteht, ihnen die durch das Infektionschutzgesetz eingeschränkten Grundrechte vorzuenthalten. (Falls sie dann nicht mehr ansteckend sein sollten).
Und wegen des Infektionschutzgesetzes gilt hier auch der Gleichheitsgrundsatz nicht!

Es geht hier nicht um Rechtsauffassungen sondern um den Tatbestand das dass GG nicht zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet sowie beide Sorten Mitbürger die gleichen Grundrechte haben!

Da das Infektionsschutzgesetz niederes Recht ist darf dieses nicht so gestaltet werden das dieses das übergeordnete Gesetz > in diesem Falle das GRUNDGESETZ > aushebelt oder überschreibt.

Das nennt man Normenhirarchie!

Insofern. Ihr Argument ist mit Verlaub ein Verstoss gegen diese Normenhirarchie.
Dann können wir uns das GG auch gleich sparen wenn hier niederes Recht das höhere Recht aushebelt, meinen Sie nicht auch?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2021 20:34).

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