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mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2005

Re: Nochmal zur Verfassungsfeindlichkeit dieser Forderung

Kruntreschte sinnt edwah bey Knakis einkeschrengd.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__196.html

Da hast du aber ein Gerichtsverfahren und als Angeklagter Rechtsmittel.

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