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  • TELEDEMOS

865 Beiträge seit 03.01.2021

Endlich mal jemand der noch bei Verstand ist!

mindphuk schrieb am 09.04.2021 14:44:

Der Gleichheitsgrundsatz steht nicht unter dem Infektionsschutzgesetz.

Endlich mal jemand der noch bei Verstand ist!

Daher.

Das Infektionsschutzgesetz muss natürlich zwecks der Normenhirarchie das GG achten.

Tut es das nicht wäre das so als ob ein niederrangiges Recht ein höherrangiges Recht aushebeln könnte. Nun dann können wir uns das GG auch ganz sparen, nicht wahr?

Daher, solche Vorschläge wie vom "Gesundheits-Ministranten-Amt" zeugen von einem Verblödungsgrad der selbstverständlich nur in verfassungsfeindlichen Aktivitäten und schnöder Volksverhetzung enden kann!

Denn es ist Volksverhetzung so etwas öffentlich zu fordern, da diese Forderung schnöder Weise Grundgesetzwidrig ist und das Potenzial hat den öffentlichen Frieden zu stören!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2021 21:43).

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