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mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2005

Re: Nochmal zur Verfassungsfeindlichkeit dieser Forderung

Wenn man denn rechtskräftig verurteilt ist, davon schrieb ich und nicht vom Drumrum, und "sitzt", sind die Grundrechte entsprechend eingeschränkt.

Hier wurde aber niemand rechtskräftig verurteilt, nicht einmal angeklagt.

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