Ansicht umschalten
Avatar von p.maxwell
  • p.maxwell

217 Beiträge seit 29.04.2016

Beim lesen des Beitrags…

….hat sich mir immer mehr der Gedanke aufgedrängt, dass der Autor selbst keinerlei Ahnung und/ oder Kenntnisse des Rettungsdienstes hat, sondern sein „ Wissen „ eher aus einem Buch über den Rettungsdienst nahm. Einem Buch das allerdings aus dem letzten Jahrtausend stammen muss.
Da schreibt er doch wirklich,

Die Rettungsdienste arbeiten heute nicht mehr ausschließlich mit ehrenamtlichen Mitarbeitern. Das Ehrenamt, für welches es nur eine Aufwandsentschädigung gibt, ist hinsichtlich der Kostenstruktur bei den Rettungsdiensten jedoch noch immer von Bedeutung.

Der Rettungsdienst ist hoheitliche Aufgabe der Länder ( obwohl die EU das auch anders sieht ) und dient dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger.
Bereits aus der Aufgabenstellung erschließt sich, dass eine 24 Stunden Bereitstellung mit ehrenamtlichen Mitarbeitern gar nicht zu gewährleisten ist.
Ehrenamtler gibt es in Form von First Respondern oder SEG Schnelle Eingreif Gruppen im Katastrophenfall.

Wenn man die Rettungsdienste jetzt professionalisieren will, weil sie aufgrund der schwindenden Zahl der Krankenhäuser mehr Bedeutung zukommt, muss man mit steigenden Kosten rechnen.

Eine Professionalisierung des Rettungsdienstes gab es bereits mit der Schaffung des Rettungsassistenten 1989.

Künftig wird es noch mehr als bisher von der Einschätzung der Rettungssanitäter abhängen, ob der Patient schnellstmöglich in eine spezialisierte Klinik transportiert wird oder in die nächste Klinik, die noch ein Bett in der Notaufnahme frei hat.

Seit 2013 wurde mit dem Notfallsanitätergesetz den gestiegenen Anforderungen des Rettungsdienstes Rechnung getragen. Der Rettungsassistenten wurde für den Notfallsanitäter abgeschafft und dieser mit mehr Befugnissen ausgestattet.
Den Rettungssanitäter gibt es weiterhin, jedoch verfügt dieser über die Befugnisse, die der Autor anführt.
Die größten Hemmnisse für eine große Reform ist die förderale Struktur der BRD mit dem Hoheitsrecht der Länder und der Marburger Bund, Lobbyvertretung der Ärzte.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten