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  • Dieter3

125 Beiträge seit 16.03.2001

Es gibt eine triviale Lösung

Der Beifang muss einfach auf die Quote angerechnet werden.
Wenn der Beifang nicht verkauft werden darf, aber von der Menge an Zielfisch, und damit dem Gewinn, abgezogen wird, werden die Fischer sich sehr viel Mühe geben den Beifang zu verringern.

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