kid1212 schrieb am 20.07.2023 16:16:
Ein Abkommen wird erst geschlossen (es kommt zustande), das dürfte doch erst mal klar sein?
Dann ist es gültig und muss eingehalten werden.
Kannst du noch folgen?Während oder nach der Gültigkeit kann man überprüfen ob es entsprechend der Vereinbarungen auch eingehalten wird.
Und nun schaust du dir deinen Satz noch einmal an.
Deine Aussage war
Ausschlaggebend ist allerdings was in dem Abkommen stand und was davon eingehalten wurde.
Wenn auch nur eine dieser Vereinbarungen nicht erfüllt ist, hat Russland nun einmal des Recht das Abkommen auslaufen zu lassen.
Warum verstehst du nicht, dass Russland das Abkommen hat auslaufen lassen und es nur dann verlängern will, wenn die neuen Bedingungen erfüllt werden? In diesme Sinne ist es Quatsch zu sagen
"Wenn auch nur eine dieser Vereinbarungen nicht erfüllt ist, hat Russland nun einmal des Recht das Abkommen auslaufen zu lassen."
denn es gibt keine Vereinbarungen, die nicht erfüllt wurden. Aus diesem Grund kannst du sie auch nicht zitieren, weil es sie nicht gibt.
Ist dir die Deutsche Sprache nicht geläufig? Verstehst du: Alte Vereinbarung, damals, Vergangenheit, abgeschlossen, ist vorbei, vorüber.
Jetzt: neue Bedingungen für neue Vereinbarung. Noch nicht beschlossen, nicht da, nicht existent, kann also nicht gebrochen werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.07.2023 16:35).